Technische Mission in Brüssel: Auf dem Weg zu einer Digitalpartnerschaft zwischen Brasilien und der EU
Brasilien
Über die Delegation des Europäischen Parlaments für die Beziehungen zu Brasilien wurden brasilianische Behörden nach Brüssel eingeladen, um über den aktuellen Stand brasilianischer Gesetzesinitiativen zu KI und digitalen Plattformen, insbesondere zum Schutz von Minderjährigen, zu berichten.
Die EU-Delegation in Brasilien koordinierte mit Unterstützung der „EU-Brazil Digital Dialogue and Partnership Facility“ die Mission, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Nationalen Datenschutzbehörde (ANPD), des Kommunikationsministeriums (MCOM) und einem Wissenschaftler des Instituts für öffentliches Recht (IDP) zusammensetzte.
Schutz von Minderjährigen im digitalen Umfeld
Die brasilianische Delegation traf sich mit der Generaldirektion für Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologie (DG CONNECT), um sich zu bewährten Verfahren zum Schutz von Minderjährigen im Internet und Vorschriften zur Nutzung großer Sprachmodelle auszutauschen.
Die brasilianischen Teilnehmenden wiesen auf die institutionelle Stärkung der ANPD hin, die nun für die Umsetzung des brasilianischen Digitalgesetzes für Kinder und Jugendliche zuständig ist, das im vergangenen Jahr vom Kongress verabschiedet wurde und dessen Umsetzung in Kürze beginnen soll. ANPD sei auch für die Koordinierung der ersten KI-Regulierungs-Sandbox in Brasilien zuständig.
Angesichts der Relevanz des Themas prüfen beide Seiten die Schaffung eines Rahmens für den weiteren Erfahrungsaustausch und die Ausweitung der Initiative auf andere Länder, die an diesem Bereich interessiert sind.
Digitale Regulierung: Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen der EU und Brasilien
Das EU-Büro für künstliche Intelligenz empfing die brasilianische Delegation ebenfalls zu einem Austausch über die Umsetzung des EU-KI-Gesetzes. Die europäischen Expertinnen und Experten berichteten über ihre Erfahrungen mit Methoden der Risikobewertung, KI-Fabriken und dem Zusammenspiel mit dem Gesetz über digitale Dienste (DSA).
Abschließend traf die Delegation mit der Generaldirektion Justiz und Verbraucher (GD JUST) zusammen, um verschiedene digitale Strategien und Vorschriften zu erörtern. Die GD JUST stellte das kürzlich angekündigte EU-Gesetz zur digitalen Fairness vor, das die geltenden Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz auf digitalen Plattformen ergänzen soll. Die Teilnehmenden hoben zudem die positiven Auswirkungen des Datenschutz-Angemessenheitsbeschlusses der EU für Brasilien hervor, welcher den Datenaustausch zwischen beiden Regionen weiter erleichtern wird.
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